… gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht…

[von karin christina]

Mit diesem Artikel starte ich eine Serie von Beiträgen denen gewisse Sätze der Präambel der Bundesverfassung zu Grunde liegen. Diese dienen als Ausgangspunkt eigener Betrachtungen und Reflexionen in der Zeit der Transformation seit 2019 – quasi eine individuelle Aufarbeitungsinitiative.

Warum gerade die Präambel?
Als 2019 die Corona-Pandemie ausgerufen und die damit einhergehenden Verordnungen unsere Freiheiten immer mehr einschränkten, war der Gedanke in mir, dass kann doch nicht sein, das ist nicht rechtens. Ich begann mich, so gut es mir möglich war in Gesetzestexte einzulesen um irgend etwas zu finden, mit dem ich mich vor diesem mir willkürlich erscheinenden «Neuen Normal» schützen konnte. Ich kam in Kontakt mit verschiedenen Themen wie «Mensch/Person», Kommerz, der Bedeutung der Rechtskreise. Jedoch blieb das Ganze für mich zu komplex, als dass ich die Energie dazu aufbringen wollte, mich darin zu vertiefen
.

Doch immer wieder finde ich mich in Gedanken in Rechtfertigung gegenüber dem System, imaginären Autoritäten, gegen die ich mich zur Wehr setzen muss. Latent sind Gefühle von Ohnmacht da und Gedanken der Angst vor Freiheitsentzug. Doch ich weiss, dass diese Gefühle auch einen Teil meines innerlich erlebten Geisteszustandes widerspiegeln, dass ich mich selbst in einer Art «Gefangenschaft» empfinde und sie mir aufzeigen, dass ich die Schritte in die Freiheit noch gehen darf. In der Präambel fand ich eine Qualität, die über diese von Menschen gemachten Gesetzte hinausreicht … eine Tür aus der Matrix.


… gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht …

Es gibt genügend Dinge über die ich mich derzeit aufregen oder gar Wut empfinden kann. Doch was mache ich mit der Wut? Mal vorweg: Ich finde, die Wut ist gut und Wut gibt Mut – solange sie nicht unkontrolliert ausagiert, sondern als Kraft, als Antrieb für konstruktive friedliche Veränderungen eingesetzt wird.

Konstruktive Veränderung beginnt mit einem Dialog.
In einem Austausch über das eigene innere Befinden. Ja, und dies ist ein wirklicher Schritt. Wir sind es uns nicht gewohnt, uns über unsere Gefühlsbewegungen auszutauschen; aber, das schafft Nähe. Und man würde vielleicht erkennen, dass es mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede gibt.

Fakten, denkt man, schaffen Klarheit und die nötige Distanz. Aber in den allermeisten Diskussionen, wo Fakten im Zentrum stehen endet das Ganze in einem emotionalen Schlag-Abtausch, da man eben nicht wirklich miteinander in Verbindung ist und die Parteien sich im Kern unverstanden und unerhört fühlen. Weil eben die darunterliegenden Gefühle und Gedanken verschwiegen und deshalb nicht kommuniziert werden.

Fakten, so paradox es klingt; polarisieren und spalten.
Denn unsere Gesprächskultur ist vielfach so geartet, dass Meinungen nicht stehengelassen werden können, sondern widerlegt werden müssen. Man verwechselt Meinung, statt der individuellen Äusserung von Gedanken, mit einer auf Fakten und Evidenz basierender Beurteilung. Oder eine Meinung wird zur öffentlichen Meinung und als Wahrheit verabsolutiert. Und so endet das Ganze in einem Machtkampf, darüber, wer denn nun Recht habe.

Ich weiss es nicht
Im Grunde muss ich mir bei vielen der Diskussionsthemen, wie z.B. Impfschäden, Statistiken, Russland/Ukraine, Klimawandel, Energiekrise, eingestehen: Ich weiss es nicht. Ich weiss es nicht, weil mir das Wissen, die Erfahrung, die Kontakte oder schlichtweg die Zeit fehlen, das eigenständig nachzuprüfen. Ich kann also höchstens eine Meinung über etwas bilden. Ein Urteil kann ich nur fällen, wenn ich die Fakten oder den Sachverhalt vollumfänglich kenne und diese aus eigener Erfahrung überprüfen und verifizieren oder falsifizieren konnte und sie so in einen grösseren Zusammenhang einzuordnen weiss. Alles andere muss ich glauben. Und da begebe ich mich auf unsicherem Boden. Was Fakten betrifft, muss ich mich auf Experten verlassen und ihnen mein Vertrauen entgegenbringen. – Aber kann man ihnen trauen?

Faktenchecker: Herzintelligenz
Wem ich trauen kann, ist mein Herz. Mein inneres Empfinden in Bezug zu einer Sache, zu einem Menschen zu einer Organisation. Wie fühlt es sich an, wenn ich diese oder jene Nachricht lese, wenn dieser oder jener Politiker, Philanthrop oder Wissenschaftler etwas sagt, wie kommt das bei mir an? Welche Regungen habe ich im Körper? Was formen sich für Gedanken in meinem Kopf? Wie fühlt es sich an, wie fühle ich mich dabei? Dieses Empfinden ist sehr individuell, was für mich stimmt ist für dich vielleicht falsch und umgekehrt.

Habe ich deshalb ein Recht über andere zu urteilen?
Kurz: Es steht mir nicht zu über andere Menschen zu urteilen. Das ist Anmassung. Denn als Individuum, habe ich den gleichen Wert wie du. Ich stehe nicht über dir oder unter dir. Ich kann dein Verhalten loben oder kritisieren, deiner Meinung zustimmen oder widersprechen, aber es drückt nur meine Sicht aus, meine Zustimmung oder mein Missfallen. Aber du bist nicht dein Verhalten, deine Meinung, noch irgend etwas das als Attribut an dir haftet, sei es deine Funktion, dein Titel oder dein Name.

Sobald man eine Kritik, ein Urteil persönlich nimmt, ist man in einer Fehlidentifikation gefangen.

In unserem «System der Dinge» ist das Urteil der Lohn einer leistungsorientierten Gesellschaft. Wir wurden herangebildet, dass wir uns mit unserem Tun, unseren Funktionen und Titeln also mit unserer Leistung identifizierten und damit unsere innere Wahrheit und somit Freiheit aufgegeben haben. Wir haben uns dem Mammon geopfert. Die Unschuld verloren. Wir wurden angreifbar.

Es sind Gesetze und Verträge, welche zu einem Urteil legitimieren,
weil man gegen diese verstossen und dann in Bezug auf einen Gesetzes- oder Vertragsbruch einem Urteil unterworfen werden kann. Wirklich? Hätten wir keine Gesetze und Verträge, gäbe es auch keine Urteile oder Sünden, wie es in der Heiligen Schrift dargelegt ist. (vgl. Römer, Kap. 3,5,6)
Vielleicht müsste man eher fragen, was Gesetze überhaupt sind wie sie zustande kommen und wer oder was da verurteilt wird? Oder wer des Urteilens mächtig ist?

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Was könnte denn vor dem Gesetz wie es in BV Art. 8.1 steht bedeuten? Vielleicht bevor er (der Mensch) einer Gesetzgebung/Vertragsbedingungen unterworfen wird, der er willentlich oder stillschweigend zugestimmt hat? Es gibt noch etwas, das vor dem Gesetz ist. Genauer über dem Gesetzestext steht: Die Präambel der Bundesverfassung:

Präambel
Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit
zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung:

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 18. Mai 2014)

Der Mensch als Individuum muss gezeugt, aus dem Mutterschoss hervortreten und irgendwann sein fleischliches Gewand wieder ablegen.  Alles dazwischen ist frei-willig – Wie wir frei-willig auslegen ob als «freier Wille» oder «frei von Willen» –  Die Präambel der Bundesverfassung gibt uns da den Hinweis, wie diese Frei-Willigkeit zu ergreifen ist: «… gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht … » Die Freiheit ist nicht etwas das dem Individuum Mensch per Gesetz zusteht, sondern nur gewährleistet wird. (siehe die sogenannten «Freiheitsartikel» der BV Art. 15-21). Die per Gesetz definierten Freiheiten sind also lediglich Privilegien, die einem Menschen gewährt werden und wie wir die letzten zwei Jahre gesehen haben, auch verweigert und entzogen werden können …

Individuell ist nicht persönlich
«Individuelle Freiheit» ist innerhalb des Gesetzes nicht zu finden. Es wird von kollektiver Freiheit gesprochen: nämlich die Freiheit des Volkes (Art. 2) und von der persönlichen Freiheit (Art. 10). Das ist jene Freiheit, auf die der Mensch ein Recht hat, wenn er sich innerhalb des Gesetzes bewegt. D.h. sich nach dem Gesetz verhält. «Individuelle Freiheit» gehört zum Naturrecht, zu den unveräusserlichen Rechten, dem sogenannten überpositiven Recht* Die Präambel kann also auch als Repräsentantin des überpositiven Rechts begriffen werden. Also das was BV Art. 8 als vor dem Gesetz beschreibt.

So ist aus meiner Sicht auch der Gottesbezug «Im Namen Gottes des Allmächtigen» zu begreifen. Nämlich als etwas Höherem allem übergeordneten das auf Grund seiner Absolutheit auch übergeordnet ist dem Gesetze, welches von Menschen geschaffen wurde.**

Der Wille zum ICH
In der Präambel ist ebenfalls der Begriff «Wille» erwähnt, während in der Bundesverfassung lediglich von «Willensbildung» (Art. 34) gesprochen wird. Kann das dahingehend interpretiert werden, dass nach dem Gesetz der Mensch auch keinen Willen hat?

Wenn der Mensch keinen Willen hat, wird über ihn bestimmt, denn der Wille ist verknüpft mit der ICH-Kraft. Ein ICH setzt voraus, dass ich weiss wer ICH BIN. Solange ich mich mit Titel, Funktionen oder Namen identifiziere – gleich mache, gleich setze, gebe ich mein ICH, meinen Willen zum Sein ab und werde regierbar.

Daher sind wir über unsere Identifikation mit Titel, Funktionen und Namen regierbar, denn diese erwerben wir oder werden uns verliehen oder gegeben. Verträge, Urkunden, alles unterschreiben wir mit unserem Namen. Aber: Du bist nicht der Name, der dir gegeben wurde, du bist nicht die Funktion oder der Titel, den du trägst.– Du bist. Das ist alles! Darin liegt die ganze Kraft deiner Souveränität als menschlich schöpferisches Individuum. Was antwortete Jesus der Christus bei seiner Gefangennahme als sie ihn fragten, ob er Jesus von Nazareth sei: Ich bin (in einigen Übersetzungen wird es als Ich bin’s übersetzt. Im griechischen Original steht ego eimi – Ich bin) … Als er nun zu ihnen sagte: Ich bin ⟨es⟩!, wichen sie zurück und fielen zu Boden (Joh. Kap. 18, 4-6)

Werden wir wieder unserer Macht bewusst, brauchen wir unsere Freiheit, eine Gesellschaft in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung zu gestalten.


*Man unterscheidet in positives und überpositives Recht. Positives Recht ist das von Menschen gesetzte Recht. Überpositives Recht oder auch Naturrecht ist etwas, das nicht vom Menschen festgesetzt wird und je nach Weltbild andere Interpretationen zulässt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Positives_Recht

**«Die beiden Staatsrechtler Marcel Bridel und Zaccaria Giacometti sahen 1949[96] in der Invokation Gottes einen Verweis auf eine transpositive Macht und ein Bekenntnis zur Unvollkommenheit des Menschenwerks Verfassung. Die Eidgenossenschaft gründet damit in ihren Augen auf einer transzendenten, theistischen Grundlage und ist sich ihrer relativen und bedingten Staatsmacht bewusst.» (Christian Peyer, Die Präambel der BundesverfassungalsGrundlage staatlichen Rechts)

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